Vier wichtige Voraussetzungen, die Ihre Einrichtung erfüllen sollte
- Eine Einsatzstelle für FSJ und BFD sollte gemeinnützig oder gemeinwohlorientiert sein.
- Die Einsatzstellen gewährleisten eine persönliche und fachliche Begleitung der Freiwilligen
- Einsatzstellen setzen die Freiwilligen ausschließlich arbeitsmarktneutral (Download Arbeitsmarktneutralität) ein.
- Für unter 27-jährige ist ein Einsatz in Vollzeit zu ermöglichen. Die Teilnehmer*innen sollten in der Einsatzzeit auslastend beschäftigt werden.
Die Rolle des Trägers DRK
In den Jugendfreiwilligendiensten gilt das Trägerprinzip, d. h. für die Durchführung sind die für den jeweiligen Dienst zugelassenen Träger (§ 10 JFDG) verantwortlich. Ziel des Trägers DRK ist es die Interessen der engagierten Bewerber*innen sowie die der Einrichtungen zusammenzubringen. Hierbei leiten uns die Bestimmungen der Freiwilligendienstgesetze, welche allen Beteiligten einen sicheren und bereichernden Einsatz ermöglichen.
Was tun wir für Sie als Einsatzstelle
- Unterstützung Ihrer Einrichtung bei der Anerkennung als Einsatzstelle für FSJ und/oder BFD
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Freiwilligen
- Vermittlung von Freiwilligen entsprechend Ihrer Anforderungen und unseres Kontingents
- Umsetzung des Bewerbungsverfahrens
- Vertragserstellung – die Einsatzstelle lädt die Bewerber*innen vorher zum Vorstellungsgespräch ein und entscheidet, ob es zu einer Vereinbarung kommt der nicht
- Pädagogische Begleitung der Freiwilligen über die gesamte Dienstzeit und in den Seminaren
- Beratung und Begleitung Ihrer Einrichtung als Einsatzstelle
- Vermittlungsgespräche bei Problemen und Konflikten
- Politische Vertretung der Freiwilligendienste auf Landes- und Bundesebene
- Konferenzen und Workshops für Sie und Ihre Praxisanleiter*innen zum Austausch
Anerkennung als Einsatzstelle
Sie möchten in Ihrer Einrichtung gemeinsam mit dem DRK Freiwilligendienstleistende einsetzen und begleiten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir begleiten Sie durch das Anerkennungsverfahren und kommen zu einem Informationsgespräch zu Ihnen.
Sie finden hier die Anerkennungsanträge für die Formate FSJ und BFD. Bitte beachten Sie, dass die BFD Anerkennung durch das Bafza erfolgt. Ihr Antrag wird von uns geprüft und an das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet.