FAQs zu Freiwilligendiensten und Corona
Muss ich weiterhin zum Dienst erscheinen?
Generell gilt weiterhin die Dienstpflicht für die Freiwilligen. Wer gesund ist und zu keiner Risikogruppe laut dem Robert-Koch-Institut (RKI Risikogruppen) gehört, sollte zur Einsatzstelle kommen. Aussagen zu deinem Dienst trifft in erster Linie deine Einsatzstelle. Wenn deine Einsatzstelle dir Alternativen im gleichen Haus in noch geöffneten Bereichen anbietet, sind diese anzunehmen.
Was tue ich, wenn meine Einsatzstelle aufgrund der Corona-Krise geschlossen ist?
Wird die Einsatzstelle aufgrund der Pandemie für die Öffentlichkeit geschlossen die Mitarbeiter kommen jedoch weiterhin zur Arbeit, sollen die Freiwilligen grundsätzlich auch zur Arbeit erscheinen. Schließt die Einsatzstelle vollständig muss auch der Freiwillige nicht mehr zum Dienst erscheinen. Eine Veränderung des Einsatzbereiches kann, nach Rücksprache mit dem zuständigen Bildungsreferenten und unter Zustimmung aller Beteiligten, ermöglicht werden.
Kann ich freigestellt werden, wenn ich zur Risikogruppe gehöre?
In Absprache mit der Einsatzstelle und dem DRK als Träger, kann ein Freiwilliger unter bestimmten Bedingungen freigestellt werden. Ein entsprechendes Formular liegt den Einsatzstellen vor. Bitte gehe in diesem Fall auf deine Anleitung in der Einsatzstelle zu. Die freigestellten Tage müssen nicht nachgeholt werden.
Es ist so wenig zu tun. Kann die Arbeitszeit verkürzt werden?
Die Einsatzstelle kann die Entscheidung über eine Arbeitszeitverkürzung treffen, wenn aufgrund von geringerem Arbeitsaufkommen, die geplante Arbeitszeit nicht erfüllt werden kann. Die Zeit darf nicht als Minuszeit angerechnet werden.
Bekomme ich bei Freistellung oder Dienstzeitverkürzung denn mein Taschengeld?
Ja, das Taschengeld wird in jedem Fall weitergezahlt und die evtl. freigestellte Dienstzeit muss nicht nachgeholt werden.
Was tue ich, wenn ich krank bin?
Im Krankheitsfall wird wie gehabt verfahren. Der Krankenschein muss weiterhin am ersten Krankheitstag in der Einsatzstelle vorliegen. Bitte gehe auf keinen Fall mit Krankheitszeichen, wie Husten, Fieber, Gliederschmerzen zum Dienst.
Kann ich von meinem Urlaub zurücktreten? Mein Flug ins Warme wurde ja eh gecancelt!
Auch hier gelten die Regelungen der Einsatzstelle. Grundsätzlich ist ein bereits beantragter und genehmigter Urlaub auch entsprechend anzutreten.
Finden die Seminare wie geplant statt?
Die Seminare sind vorerst bis Ende Mai 2020 abgesagt. Freiwillige gelten als entschuldigt und müssen keinen Seminartag nachholen. Beachte: Statt der Seminare musst du zum Dienst in deiner Einsatzstelle erscheinen. Du hast also nicht frei!
Alternative Seminarangebote sind derzeit in Planung. Wir informieren euch und eure Einsatzstelle, wenn es soweit ist.
Wird mein Freiwilligendienst überhaupt noch als solcher anerkannt, wenn ich länger nicht zur Arbeit kann, weil die Einsatzstelle geschlossen ist oder ich erkrankt bin?
Ja. Laut dem Bundesministerium darf den Freiwilligen durch die Corona Pandemie kein Nachteil entstehen. Das heißt, dass deine Anerkennung dadurch nicht gefährdet ist.
Besuchen uns die Pädagogen vom DRK uns noch in unseren Einsatzstellen?
Nein, leider können derzeit keine Einsatzstellenbesuche stattfinden.
Wie kann ich meine/n DRK-Ansprechpartner erreichen?
Wir sind weiterhin für euch da. Egal ob im Homeoffice oder Büro- ihr erreicht uns unter den bekannten Telefonnummern und E-Mailadressen.
Wie komme ich an weitere Informationen zu meinem Dienst?
Bitte checke regelmäßig dein E-Mailpostfach. Neuigkeiten in den Freiwilligendiensten werden weiterhin per E-Mail versendet. Du erreichst uns außerdem weiterhin über die bekannten Kontaktwege.
Ich bin freigestellt und möchte mich aber weiterhin engagieren. Was kann ich tun?
Wer vom Freiwilligendienst freigestellt ist und sich außerhalb der Einsatzstelle engagieren kann, schaut am besten beim Team Brandenburg vorbei: www.team-brandenburg.org
Kann ich mich für einen Freiwilligendienst bewerben?
Bewerbungen nehmen wir nach wie vor an und beraten persönlich zum weiteren Vorgehen.